Jahr 2012


Sächsische Zeitung, 24. Februar 2012

Teures Urteil
Von Tina Hofmann und Sandra Degenhardt

Dynamo Dresden kann wie erhofft im DFB-Pokalwettbewerb 2012/13 starten. Doch das zweite Berufungsurteil dürfte den Sachsen nicht nur Freude bereiten. Der finanzielle Schaden geht in die Hunderttausende und trifft den Verein schwer.

Dresden. Dem Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden drohen durch das geänderte DFB-Urteil wegen der Ausschreitungen seiner Fans beim Pokalspiel in Dortmund Einbußen von über 400.000 Euro. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte am Donnerstagabend den Ausschluss der Sachsen aus dem Pokalwettbewerb 2012/13 aufgehoben. Stattdessen wurde der Traditionsclub zu einem „Geisterspiel“ in der 2. Bundesliga, einer Auswärtspartie ohne eigene Anhänger und einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt.

Bei einem Pokal-Bann hätten die Dresdner durch das Fehlen allein in der ersten Runde Fernsehgelder in Höhe von 125.000 Euro verloren. Der Verein hatte Einspruch gegen den Pokal-Ausschluss eingelegt.

Entscheidung „im Sinne des Vereins“

„Auch wenn wir erneut ein sehr hartes Urteil hinnehmen müssen, werten wir die Abmilderung und das damit verbundene Zeichen als Erfolg“, sagte Präsident Andreas Ritter zufrieden. Rainer Milkoreit, Präsident des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV), wertete den Richterspruch am Donnerstagabend ebenfalls als Entscheidung „im Sinne des Vereins“. Ob es für Dresden am Ende der richtige Weg war, werde sich zeigen. „Wenn man im kommenden Pokalwettbewerb die dritte Runde erreicht, hat die Revision des Urteils was gebracht“, erklärte der NOFV-Präsident am Freitag.
Trotz Aufhebung des Pokal-Ausschlusses trifft die Strafe Dynamo finanziell hart. So kommt neben der 100.000 Euro Strafe noch der Verlust der Einnahmen aus dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Spiel gegen den FC Ingolstadt am 11. März dazu. Nach Angaben des Stadionbetreibers liegen die Einbußen zwischen 200.000 und 300.000 Euro. Zudem müssen die Dresdner noch einen Ausgleich von mehreren Zehntausend Euro an Eintracht Frankfurt leisten, da am 16. März keine Dynamo-Anhänger in der Main-Metropole ins Stadion dürfen. Auch Sponsoren könnten Gelder zurückfordern.
Am Donnerstagabend hatte das DFB-Bundesgericht das erstinstanzliche Urteil des Sportgerichts vom 24. November nicht bestätigt. Die im deutschen Fußball bis dahin einmalige Strafe war nach massiven Ausschreitungen von Dynamo-Fans im Zweitrunden-Pokalspiel am 25. Oktober in Dortmund erfolgt. „Diese Strafe muss eine deutliche letzte Warnung an den Verein sein“, hatte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers erklärt, der dem Antrag des Kontrollausschuss-Vorsitzenden Anton Nachreiner gefolgt war.

Großer Zuspruch für Aktion nach Rostocker Vorbild

Dynamo-Präsident Ritter hofft nun auf Hilfe der Fans. „Wir brauchen in jedem Fall auch weiterhin die Unterstützung unseres treuen Anhangs, um zu verhindern, dass uns in Zukunft eine kleine Minderheit noch mal derart drastisch schadet“, erklärte er.

Auf der Internetplattform „Facebook“ starteten die Inhaber der Seite „SG Dynamo Dresden Fans“ bereits eine Umfrage, ob die Anhänger für das Heimspiel gegen Ingolstadt virtuelle Tickets kaufen würden. Der Zuspruch ist groß. Mit so einer Aktion hatte Liga-Konkurrent Hansa Rostock im „Geisterspiel“ gegen Dynamo am 18. Dezember 2011 versucht, den finanziellen Schaden im Rahmen zu halten. Mit Erfolg: Der Verein verkaufte 6.000 Karten mit dem Aufdruck „Geisterspiel“. Durch weitere Aktionen kam so eine sechsstellige Summe zusammen. (dpa)


Sächsische Zeitung, 23. Februar 2012

„Das Urteil wird Dynamo wehtun“
Von Daniel Klein

Heute wird erneut über den Pokalausschluss verhandelt. Der Verein hofft auf eine mildere Strafe.

Das Nachspiel geht in die nächste Runde. Heute verhandelt das Bundesgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) ab 12.30 Uhr in Frankfurt/Main über den Pokalausschluss von Dynamo Dresden für die Saison 2012/13. Diese Strafe hatte das DFB-Sportgericht in einem Urteil Ende November vergangenen Jahres als Konsequenz aus den Ausschreitungen beim Pokalspiel gegen Borussia Dortmund, bei dem mehrere Polizisten verletzt worden waren, bestätigt. Dagegen hatte der Zweitligist Widerspruch eingelegt. Die SZ erklärt, wie die Chancen auf ein milderes Urteil stehen und mit welchen Argumenten der Richter überzeugt werden soll.

Mit welchem Urteil muss Dynamo heute rechnen?

Auf jeden Fall mit einem harten. Im schlimmsten Fall bestätigt das Bundesgericht den Pokalausschluss für die kommende Saison. Noch drastischer kann es nicht kommen. „Es gilt das Strafverschärfungsverbot“, erklärt Dynamos Rechtsanwalt Christoph Schickhardt. Wird das Urteil abgeschwächt, gibt es mehrere Alternativen: Ein oder mehrere Heimspiele im leeren Stadion . Oder einen Teilausschluss, also etwa die Sperrung der Stehplatzränge. Oder eine drastische Geldstrafe. Möglich ist natürlich auch ein Geisterspiel und eine Geldstrafe. „Selbst ein gerechteres Urteil wird Dynamo wehtun“, sagt Schickhardt.

Ist ein Pokalausschluss schlimmer als ein Geisterspiel?

Das kommt darauf an. Würden die Schwarz-Gelben in der ersten Pokalrunde ausscheiden, wäre es nicht so dramatisch. Doch es könnte theoretisch bis zum Finale auch sieben Partien betreffen – und sogar die Teilnahme an der EuroLeague in der übernächsten Saison. „Übertragen auf einen Erstligisten sprechen wir von einem Verlust von zehn bis 20 Millionen Euro“, rechnet der Anwalt vor. Das ist die finanzielle Seite. Ein Pokalausschluss, der einmalig wäre in der deutschen Fußballgeschichte, würde aber auch das Image des Vereins beschädigen. „Man würde Dynamo an den Pranger stellen“, so Schickhardt.

Was spricht für eine mildere Strafe?

Der Anwalt wird argumentieren, dass sich die Dynamo-Fans nach dem Randalespiel am 25.Oktober in Dortmund „vorbildlich verhalten“ hätten. Was bis auf das Abbrennen von Pyrotechnik in der Heimpartie gegen Energie Cottbus Mitte Dezember auch stimmt. Alle anderen Argumente wurden bereits bei der Verhandlung Ende November vorgetragen. Etwa, dass die „Dortmunder Polizei taktische Fehler“ gemacht habe. Oder dass der Verein „im Vorfeld alles getan“ habe, um Zwischenfälle zu vermeiden. Oder dass „mit dieser Strafe die Falschen getroffen werden – die friedlichen Fans“. Überzeugt hatte dies das Sportgericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz nicht. Verweise auf andere Vereine, die in den vergangenen Monaten Probleme mit ihren Fans hatten, würden kaum etwas bringen, meint Schickhardt. „Das wäre so, als ob ein Ladendieb sich damit rechtfertigt, dass andere auch klauen.“

Und was spricht gegen eine mildere Strafe?

Vor allem das lange Vorstrafenregister von Dynamo – 28 Fälle seit 2002, darunter drei Teilausschlüssen von Fans. Hinzu kommt, dass sowohl Sport- als auch Bundesgericht Instanzen des DFB sind. Der Verband müsste sich also quasi selbst korrigieren, sollte der Richter heute das Urteil ändern. Von dem soll ein Signal ausgehen, wünscht sich der DFB. Das geht nur mit einer drakonischen Strafe. Schickhardt wertet es jedoch als positives Signal, dass der Vorsitzende des Bundesgerichtes, Goetz Eilers, heute alle Zeugen erneut nach Frankfurt bestellt hat. „Es fängt alles wieder von vorne an“, so der prominenteste deutsche Sportanwalt. Der lobt Eilers ausdrücklich in den höchsten Tönen: „Es gibt niemanden, der mehr Ahnung auf diesem Gebiet hat als er. Und er hat auch schon Urteile gefällt, die für den DFB unangenehm waren.“

Ist das Bundesgericht die letztmögliche Instanz?

Nein, nur die letzte innerhalb des DFB. Ein möglicher Einspruch von Dynamo würde dann vor dem Ständigen Schiedsgericht verhandelt. Danach käme nur noch ein ordentliches Gericht, das aber nur bei einem schweren Verfahrensfehler angerufen werden kann – praktisch also nie. Sollte das Bundesgericht heute den Pokalausschluss bestätigen, wollen alle fünf Dynamo-Gremien über einen erneuten Einspruch entscheiden.


BILD, 22. Februar 2012

Mahnbescheid gegen Idol Minge kostet schon 10000 Euro

Das wird teuer
Von Steffen Hofmann und Tim Schlegel

Rotzfrech schickte der Aufsichtsrat dem Stürmer-Idol einen Mahnbescheid über 270 000 Euro als " Weihnachtsgeschenk". Ohne zu wissen, ob überhaupt Ansprüche bestehen ( Bild berichtete).
Doch das scheint nach hinten los zu gehen! Grund für die horrende Forderung sind Zweifel über die Rechtmäßigkeit der gezahlten Prämien für die Drittliga-Quali 2008. Minge war damals Sportdirektor.Minge Anwalt Karsten Schmidt (49) : " Der Mahnbescheid ist moralisch unterste Schublade und juristisch aus vielen Gründen unhaltbar." Nicht zuletzt deshalb, weil der Verein mit Minge nach dessen Rückkehr im April 2009 einen Aufhebungsvertrag aufsetzte.
In dem steht, dass alle Ansprüche gegen ihn erlöschen. Trotzdem lehnt Dynamo bisher Schmidts Vorschlag ab, den Mahnbescheid zurück zu ziehen und sich bei Minge zu entschuldigen. Bedeutet: Der Fall landet wohl vorm Amtsgericht Dresden. Und verursacht bis dahin Kosten, etwa für Anträge und Anwälte. Rund 10 000 Euro sind jetzt schon zusammen gekommen. Ganz zu Schweigen vom Image-Schaden. Für Minge und Dynamo.


BILD, 2. Februar 2012

Ausgebrannt!

Darum warf Volker Oppitz bei Dynamo Dresden hin!

Von STEFFEN HOFMANN und JAN ARNDT

Dresden – Dynamo Dresden hat es vorm Zweitliga-Auftakt gegen Greuther Fürth (Freitag 18 Uhr) ganz kalt erwischt!

Geschäftsführer Volker Oppitz (33), der eigentlich einen neuen Zwei-Jahres-Vertrag erhalten sollte, ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Präsident Andreas Ritter (50) erklärte gestern auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz: „Es kam für uns völlig überraschend. Der Geschäftsführer legte am Dienstagabend sein Amt auf eigenen Wunsch nieder.“ Oppitz hatte in der Vorwoche noch an einer dreitägigen Klausurtagung des Vereins in Klingenberg teilgenommen. Seit Montag ist er jedoch mit Grippe krankgeschrieben. Doch offenbar steckt mehr dahinter. Der Ex-Profi scheint Angst vor einem Burnout zu haben. In der Mitteilung des Vereins heißt es: „Als Vater von drei Kindern ist in ihm jetzt die Entscheidung gereift, dass er seine persönliche Belastungsgrenze nicht noch einmal überschreiten kann und will. Um sich und seine Gesundheit zu schützen, entschloss er sich zum sofortigen Rückzug.“

Bereits vor einem Jahr musste der frühere Verteidiger sein Amt wegen völliger körperlicher Erschöpfung drei Monate ruhen lassen. Oppitz selbst wollte nichts sagen, ließ aber über Präsident Ritter ausrichten: „Mein Rückzug hat nichts mit Personen im Verein zu tun.“

Aber kann man mit 33 schon ein Burnout bekommen? Der Dresdner Sportarzt Dr. Axel Schlegel (39) erklärt: „Burnout ist nicht altersabhängig. Skispringer Sven Hannawald hatte es bereits mit Ende 20.“

Oppitz ist im Sommer 2010 in nur wenigen Wochen vom Spieler zum Chef von Dynamo aufgestiegen. Damit er jetzt nicht abstürzt, hat der Familienvater die Notbremse gezogen. Ein Nachfolger steht noch nicht fest. Kommissarisch übernimmt der kaufmännische Leiter Stefan Henke (29) die Geschäftsführung. Das hatte er bereits im Vorjahr gemacht.


BILD, 1. Februar 2012

Oppitz zurück getreten!

Volker Oppitz (33) leitet bei Dynamo Dresden die Geschäfte

Dresden – Schock bei Dynamo Dresden. Geschäftsführer Volker Oppitz (33) ist am Dienstagabend von seinem Posten zurück getreten. Der Grund für seine Entscheidung sollen gesundheitliche Probleme sein. Der Verein bestätigte den Rücktritt des früheren Dynamo-Spielers bislang noch nicht offiziell.
Oppitz war seit Sommer 2010 Geschäftsführer beim Zweitliga-Aufsteiger, pausierte krankheitsbedingt im vergangenen Jahr bereits für mehrere Monate wegen körperlicher Erschöpfung.